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   BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80   

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https://dejure.org/1980,1112
BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1112)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1980 - 1 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1112)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 (https://dejure.org/1980,1112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Schuldfähigkeit infolge von Alkoholeinfluss, Aggressivität und einem Affektsturm - Ausschluss der Bestrafung wegen Vollrauschs bei nicht vorhersehbarer alkoholischer Enthemmung der Schuldfähigkeit - Verstoß gegen Erfahrungssätze bei Unvereinbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1806
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80
    Das gilt vor allem für Mitursachen, die von außen her hinzutreten (BGHSt 26, 363, 366; BGH, Urteil vom 20. März 1979 - 5 StR 34/78).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 28/86

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Totschlags - Voraussetzungen für eine

    Zwar kann dem Täter ein zu seiner Schuldunfähigkeit beitragender Affekt nicht zugerechnet werden, wenn die affektive Erregung durch ein von außen hinzutretendes, überraschendes, vom Täter weder veranlaßtes noch gar verschuldetes Ereignis unabhängig von seinem Rauschmittelgenuß ausgelöst worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 116 Nr. 8; in etwas anderem Zusammenhang auch BGH NJW 1975, 2250 - Gehirnerschütterung - und BGH NJW 1980, 1806 - Panikreaktion).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlag und vorsätzlichem Vollrausch -

    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrauschs zu bestrafen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 = NJW 1975, 2250; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 = NJW 1980, 1608; Beschluß vom 2. Dezember 1981 - 3 StR 411/81 = NStZ 1982, 116).
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